Mahnungen zurücknehmenWenn Sie mal eine Mahnung ausversehen erstellt haben, können Sie diese ganz einfach wieder entfernen oder eine Mahnstufe nachträglich abändern.
Klicken Sie hierfür auf den Korrekturbutton "R" der entsprechenden Rechnung, Ihnen werden nun die Rechnungsdaten angezeigt.
Unter dem Reiter "Fällgkeit/Mahnung" können Sie die Mahnstufe überschreiben oder komplett entfernen. Ihre Änderung übernehmen Sie mit dem Speicherbutton.
In der ZV können Sie nun die falsche Mahnung per Klick auf das "x" in der oberen rechten Ecke entfernen.
Handelt es sich um eine Mahnung mit Mahngebühren- und/oder Zinsen, müssen Sie diese noch in der Zahlungsvorschlagsliste über den Papierkorb stornieren.
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