Mahnungen zurücknehmen

 
Wenn Sie mal eine Mahnung ausversehen erstellt haben, können Sie diese ganz einfach wieder entfernen oder eine Mahnstufe nachträglich abändern.
 
Klicken Sie hierfür auf den Korrekturbutton "R" der entsprechenden Rechnung, Ihnen werden nun die Rechnungsdaten angezeigt.
Unter dem Reiter "Fällgkeit/Mahnung" können Sie die Mahnstufe überschreiben oder komplett entfernen. Ihre Änderung übernehmen Sie mit dem Speicherbutton.
 
Bitte beachten Sie!
 
Wenn Sie die Mahnstufe 1 entfernen, müssen Sie auch das Mahndatum entfernen. Es erscheint dann das Datum 01.01.2000.
 
 
In der ZV können Sie nun die falsche Mahnung per Klick auf das "x" in der oberen rechten Ecke entfernen.
 
 
Handelt es sich um eine Mahnung mit Mahngebühren- und/oder Zinsen, müssen Sie diese noch in der Zahlungsvorschlagsliste über den Papierkorb stornieren.
 
 
 
 
 
 

Die Online-Hilfe wurde mit Dr.Explain erstellt