Steuertypen in der Faktura
 
 
 
Steuertyp-Feld in der Faktura aktivieren:
 
Damit das Feld Steuertyp in den Positionen angezeigt wird, muss zunächst die erweiterte Einstellung aktiviert werden.
1.     Öffne Optionen.
2.     Wechsle in den Reiter Faktura.
3.     Aktiviere die Erweiterten Optionen.
4.     Speichere die Einstellung.
5.     Wechsle anschließend in den Bereich Faktura.
6.     Öffne eine Rechnung oder bearbeite eine Faktura-Position.
7.     In den Positionen steht nun zusätzlich das Feld Steuertyp zur Verfügung.
 
 
Steuertyp bei einer Position auswählen:
 
Beim Bearbeiten einer Position wird der Steuertyp direkt im Steuerfeld ausgewählt.
1.     Öffne die zu bearbeitende Rechnung und anschließend auf die Position.
2.     Entferne im Feld Steuer gegebenenfalls den voreingetragenen Steuersatz, zum Beispiel 19 %.
3.     Öffne die Auswahl des Feldes Steuertyp.
4.     Wähle den für den Geschäftsvorgang passenden Eintrag aus.
5.     Prüfe vor dem Speichern, ob Steuertyp, Steuersatz und Rechnungstext zusammenpassen.
6.     Speichere die Position beziehungsweise die Rechnung.
 
 
Die folgende Übersicht beschreibt die im Auswahlfeld angezeigten Steuertypen in komprimierter Form.
ACHTUNG! Stimmen Sie sich bezüglich der von Ihnen abzurechnenden Leistungen und der von Ihnen zu beliefernden Kunden mit Ihrem Steuerberater bzüglich des auszuwählenden Steuertypes ab.
 
Kürzel
Bezeichnung
Kurze Erklärung
Typisches Beispiel
Automatisch
Automatische Ermittlung
Die Software nimmt den passenden Steuertyp anhand der hinterlegten Daten automatisch.
Deutscher Kunde mit normaler steuerpflichtiger Lieferung/Leistung.
S
Einheitssatz (Normalsatz)
Regulärer Umsatzsteuersatz.
Normale Lieferung oder Dienstleistung an einen deutschen Kunden.
AE
Reverse Charge
Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Es muss der Verweis auf das Reverse Charge Verfahren auf der Rechnung erfasst werden.
Bauleistungen zwischen Bauunternehmern, Handel mit Altmetallen, Handel mit Mobiltelefonen...
ACHTUNG! siehe auch Steuertyp "K" , innergemeinschaftliche Lieferung.
 
E
Steuerbefreit
Der Umsatz ist aufgrund einer gesetzlichen Regelung bezüglich der Höhe Ihrer Unternehmensumsätze  von der Umsatzsteuer befreit.
Unternehmen die auf Grund der Umsätze des Vorjahres und der perspektivischen Umsatzentwicklung nicht zum Umsatzsteuerausweis verpflichtet sind.
Z
Nullsteuer-Waren
Für den Vorgang ist ein Umsatzsteuersatz von 0 % vorgesehen.
Bitte legen Sie den USt.-Satz bereits in Ihrer Artikelliste an.
Heilbehandling, Versicherungsdienstleisungen, künstlerische Darstellungen
O
Nicht steuerbar
Leistungen bei denen der Leistungsaustausch fehlt
Echter Schadenersatz, Subventionen, Zuschüsse
K
Innergemeinschaftliche Lieferung
Warenlieferung von Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat an einen Unternehmer; unter Voraussetzungen steuerfrei.
Sonderfall des Reverse-Charge-Verfahrens.
Warenlieferung an ein Unternehmen in der EU z.B. in Österreich.
 
Hinweise zu wichtigen Steuertypen:
AE – Reverse Charge: Die Auswahl ist für alle betreffenden Lieferungn und Leistungen innerhalb Deutschlands, nicht bei jeder Leistung an einen ausländischen Kunden anzuwenden.
Leistungsort, Kundenstatus und konkrete Leistung müssen geprüft werden. Auf der Rechnung ist in der Regel der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ erforderlich.
K – Innergemeinschaftliche Lieferung: Die Steuerfreiheit setzt typischerweise unter anderem eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers,
den tatsächlichen Transport in den anderen EU-Mitgliedstaat und die erforderlichen Nachweise voraus.
Abgrenzung: Steuerbefreit bedeutet, dass eine gesetzliche Steuerbefreiung greift. Nicht steuerbar bedeutet, dass der Vorgang bereits außerhalb des Umsatzsteuerrechts liegt.
 
 

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