Steuertypen in der Faktura
Steuertyp-Feld in der Faktura aktivieren:
Damit das Feld Steuertyp in den Positionen angezeigt wird, muss zunächst die erweiterte Einstellung aktiviert werden.
1. Öffne Optionen.
2. Wechsle in den Reiter Faktura.
3. Aktiviere die Erweiterten Optionen.
4. Speichere die Einstellung.
5. Wechsle anschließend in den Bereich Faktura.
6. Öffne eine Rechnung oder bearbeite eine Faktura-Position.
7. In den Positionen steht nun zusätzlich das Feld Steuertyp zur Verfügung.
![]() Steuertyp bei einer Position auswählen:
Beim Bearbeiten einer Position wird der Steuertyp direkt im Steuerfeld ausgewählt.
1. Öffne die zu bearbeitende Rechnung und anschließend auf die Position.
2. Entferne im Feld Steuer gegebenenfalls den voreingetragenen Steuersatz, zum Beispiel 19 %.
3. Öffne die Auswahl des Feldes Steuertyp.
4. Wähle den für den Geschäftsvorgang passenden Eintrag aus.
5. Prüfe vor dem Speichern, ob Steuertyp, Steuersatz und Rechnungstext zusammenpassen.
6. Speichere die Position beziehungsweise die Rechnung.
![]() Die folgende Übersicht beschreibt die im Auswahlfeld angezeigten Steuertypen in komprimierter Form.
ACHTUNG! Stimmen Sie sich bezüglich der von Ihnen abzurechnenden Leistungen und der von Ihnen zu beliefernden Kunden mit Ihrem Steuerberater bzüglich des auszuwählenden Steuertypes ab.
Hinweise zu wichtigen Steuertypen:
AE – Reverse Charge: Die Auswahl ist für alle betreffenden Lieferungn und Leistungen innerhalb Deutschlands, nicht bei jeder Leistung an einen ausländischen Kunden anzuwenden.
Leistungsort, Kundenstatus und konkrete Leistung müssen geprüft werden. Auf der Rechnung ist in der Regel der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ erforderlich.
K – Innergemeinschaftliche Lieferung: Die Steuerfreiheit setzt typischerweise unter anderem eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers,
den tatsächlichen Transport in den anderen EU-Mitgliedstaat und die erforderlichen Nachweise voraus.
Abgrenzung: Steuerbefreit bedeutet, dass eine gesetzliche Steuerbefreiung greift. Nicht steuerbar bedeutet, dass der Vorgang bereits außerhalb des Umsatzsteuerrechts liegt.
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