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ACHTUNG Bereits Exportierte Datensätze wiederherzustellen sollte nur in Ausnahmen und begründeten Fällen vorgenommen werden. Insbesondere ist abzustimmen, dass die in dem FiBuProgremm, in welches die Wiederhergesttellten Datensätze erneut (korrigiert ) zu exportieren sind ebenfalls von den hier wiederherzustellenden Datensätze bereinigt wurden.
 
1. Unabhängig vom aktivierten Belegkreis ist es möglich, alle bis dato durchgeführten Exporte wieder her zustellen, um sie nachfolgend erneut (korrigiert) zum Export in die FiBu zur Verfügung zu stellen.
 
 
1. Aus dem bearbeiteten Belegkreis wird das Flyoutdeld Export aktiviert
2. Es erscheinen alle bis dato erfassten Datenexporte aller Belegkreise zur Ansicht und Bearbeitung.
3. - 5. Über die Such- und Filterfunktion lassen sich die zu bearbeitenden Datenexporte gezielt auswählen
 
 
2. ACHTUNG! Es werden alle Exportdatensätze angezeigt.
1. Es wird bei dieser Anzeige per Datensatzbezeichnung dargestellt, ob die angezeigten Exportdatensätze nicht bereits schon einmal wiederhergestellt wurden.
2. Es lassen Sie die exporte eines Bearbeitungsstapels anhand der Daten und Uhrzeiten von anderen Bearbeitungsschritten unterscheiden.
3. So dass auch deren nachfolgend erneut exportierte Datensätze mit geänderen Uhrzeiten finden lassen. In den Datenbezeichnungen lassen sich ebenfalld die bearbeitenden Mitarbeiter nachvollziehen.
 
 
 
Ein separates Protokoll zur Wiederherstellung existiert zu den betreffenden Exportdateien nicht.
 
1. Durch Auswahl des wiederherzustellendne Datensatze haben Sie die Möglichkeit zu korrigierende Buchungen zu suchen und auszuwählen.
2. Per "Wiederherstellen-Button" öffnen Sie den Datenstapel ieinem weiteren Ansichtsfeld.
 
 
 
 
3. Mit einem Klick auf den "Wiederherstellen"-Button (3) im Fenster mit den einzelnen Buchungsdaten wird der Vorgang fortgesetzt, und Sie bekommen alle Datensätze erneut in Ihrer Exportmaske angezeigt und können jetzt erneut mit eine andere Schnittstelle exportiert werden,
4. oder Sie brechen den Wiederherstellungsvorgang hier ab
 
Bitte beachten
Buchungen die zurückgenommen wurden dürfen und können gemäß der Grundsätze zur elektronischen Buchführung (GoBD) nicht mehr bearbeitet werden! (siehe Punkt 2.1.)
Sie können die wiederhergestellten Buchungsätze erneut exportieren und dabei bei Bedarf eine andere Schnittstelle auswählen.
 
Die Online-Hilfe wurde mit Dr.Explain erstellt