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Erfassung der strukturierte Adressdaten
 
SEPA 2.0 - Strukturierte Adressdaten ab 26.11.2026 - die Angabe der strukturierte Adressdaten im Zahlungsverkehr gemäß dem ISO-20022-Standard verpflichtend.
 
Mit der Änderung ist nur noch die strukturierte oder hybride Adressangabe mit mindestens Stadt und Land in Ihren Zahlungsanweisungen erlaubt, ausschließlich unstrukturierte Adresszeilen sind ab November 2026 nicht mehr zugelassen.  
Ab November 2026 müssen internationale und eilige Zahlungen ausserhalb des EU-/EWR-Raums Adressinformationen enthalten. Für abweichende Zahler und abweichende Begünstigter ist bereits seit November 2025 bei Angabe der Adresse nur noch die strukturierte oder hybride Form erlaubt.
 
Bitte beachten Sie: Folgende Vorgänge sind notwendig für die gescannte und importierte standard PDF Rechnungen.
Bei eRechnungen werden die Adressdaten automatisch aus der angehangen .xml Datei ausgelesen und in die dafür vorgesehenen Felder übertragen.
 
Diese Einstellungen nehmen Sie folgt vor:
In den Optionen den Expertenmodus aktivieren (1)
 
 
Anschließend zurück in den Bearbeiten Teil.
Ihnen stehen nun zusätzliche Felder wie Straße (1) Postleitzahl (2) Ort (3) und Länderkennzeichen () zur Verfügung.
 
 
Wichtig! Die OCR Erkennung greift bei .jpg und .pdf
Das bedeutet eine gescannte Rechnung, Rechnung per Drag & Drop, oder per Email nach FibuScan, werden die Adressdaten nicht von der OCR ausgelesen und übernommen.
Dort bitte händisch die Adresse eintragen.
Sobald Sie auf Speichern klicken für die Erfassung, bekommen Sie nochmal den Hinweis für die Stammdatenaktualisierung der Adresse.
 
 
Sobald Sie diese bestätigen, wird die Adresse in den Stammdaten hinterlegt.
 
 
Die Online-Hilfe wurde mit Dr.Explain erstellt