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Empfängerüberprüfung (Verification of Payee - VoP)

 
 
Zum 09.10.2025 tritt eine neue Regelung im Online-Banking in Kraft: Die Verification of Payee bzw.

Empfängerüberprüfung

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Das Verfahren Verification of Payee (VoP) wurde vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (European Payments Council) definiert und erhöht die Zahlungssicherheit im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).
Durch das VoP-Verfahren kann im Vorfeld eines Zahlungsvorgangs die Identität des Zahlungsempfängers überprüft werden. Dabei wird geprüft, ob der angegebene Empfängername sowie die IBAN mit den bei der Empfängerbank registrierten Daten übereinstimmen.
Der Verification-of-Payee-Prozess wird also durchgeführt, BEVOR der Zahler seinen Auftrag letztendlich bei der Bank freigibt und diese den Auftrag ausführt. 
Folgende Zahlungen / Auftragsarten sind von der neuen Regelung betroffen:
- Überweisungen
- terminierte Überweisungen
- Sammelüberweisungen
- Umbuchungen
 
Standardmäßig findet die Prüfung der Auftragsdaten immer statt. Aktuell sind keine Ausnahmen für VoP in FIBUscan möglich.
 
Wird in FIBUscan ein Zahlungsauftrag bei der Bank eingereicht, müssen IBAN und Name des Auftragsempfängers vom Zahlungsdienstleister geprüft werden.
 
Bitte beachten: Die Bank meldet das Ergebnis ihrer Prüfung an FIBUscan zurück. Sie sollten das Prüfergebnis Ihrerseits kontrollieren. Sollte ein Fehler in der Empfängerprüfung (VoP) angezeigt werden, dann den Auftrag abbrechen, korrigieren Sie die Auftragsdaten in der ZV, und starten Sie den Zahlvorgang danach erneut.
 
Die Überprüfung des Zahlungsempfängers durch den Zahlungsdienstleister kann folgende Ergebnisse liefern:
- match - 100%ige Übereinstimmung
- close match - große Übereinstimmung, der Zahlungsdienstleister stellt die korrekten Daten des Zahlungsempfängers zur Verfügung
- no match - keine Übereinstimmung
- IBAN nicht bekannt oder nicht unterstützt
- andere Gründe einer negativen Rückmeldung
 
Bitte beachten - zusätzlicher Prozess für EBICS Konten
 
Über FIBUscan wird ein EBICS-Zahlungsauftrag bei der Bank eingereicht und zur Überprüfung in der Kontoansicht Freigaben mit dem VoP Ergebnis bereitgestellt. Das VoP Ergebnis muss hier vom Kunden explizit bestätigt werden, bevor es die weitere Auftragsverarbeitung durchläuft. Die Prüfung und Bestätigung, erfolgt hierbei über eine VEU App und nicht in FIBUscan. Die Kunden die eine Zweitsignatur App oder ein Zweitsignatur Tool haben, können dies dort direkt freigeben.
Wir empfehlen den Einsatz der BankingVEU der Firma Subsembly. Der Ablauf darüber wurde durch uns geprüft.
Sie können dafür auch andere VEU Apps nutzen, fragen Sie eventuell bei Ihrer Bank nach.
 
Diese VoP Freigabe ist keine Zweitsignatur des Auftrags. Sind für den Auftrag weitere Unterschriften erforderlich, so wird der Auftrag erneut unter Freigaben als VEU-Auftrag bereitgestellt und muss noch explizit signiert werden.
Die Online-Hilfe wurde mit Dr.Explain erstellt