(1) Erfassungsbutton für die USt.-Berechnung von Nettobeträgen - Nach Eintrag des Nettobetrages wird dieser nach Aktivierung des betreffenden Button in den Bruttobetrag gewandelt und zur Buchung erfasst.
(2) Listenaktivierungsbutton - Damit kann der gesamte zur Buchung und zum Export vorliegende Buchungsstapel zur Erfassung mit verminderter USt. vorbelegt werden.
Drückt man den Button noch einmal, wird die Auswahl zurück gesetzt
(3) Indem man in einem bestimmten Buchungsvorgang das Symbol in der ersten Spalte anklickt, kann man die Zuordnung zu dem USt. Berechnungszeitraum Ändern, d.h. die vorherige Einstellung wechhseln.
(4) Filterbutton - Hiermit können alle zur Erfassung mit geminderter USt. vorbelegten Buchungssätze zur Kontrolle ausgefiltert werden.
(5) Exportfilterbutton - Zur Selektion der betreffend gekennzeichneten Buchungssätze im richtigen Buchungsmonat.
1. Ein Beleg mit Rechnungsdatum Juni 2020 und mit Leistungszeitraum Juli 2020(Leasing, Mieten...) wird per Klick auf das Symbol in der ersten Spalte der Buchungszeile (3) rot markiert, als Zeichen der Erfassung unter gemindertem USt.-Satz. Sollte der gesamte Buchungsstapel bereits rot markiert werden, kann per Markieren des Symboles in der ersten Spalte der Satz zur Berechnung des normalen USt. Betrages gekennzeichnet werden.
2. Erfassung von Belegen mit RE-Datum Juli für den Leistungszeitraum Juni. Diese Rechnungen unterliegen dem normalen USt.-Satz, damit bleibt das Symbol in der ersten Spalte grün markiert
3. Bei Belegen mit RE-Datum Juli, und Leistung im Juli, wird der Beleg ebenfalls rot markiert.
Die USt. Behandlung erfolgt in den Steuerprogrammen anhand des Steuerschlüssel, wobei der Steuerschlüssel 9 für den normalen Steuersatz 19% und in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 16% steht und der Schlüssel 8 für den geminderten Steuersatz 7% resp.5%.
Export
Der Export erfolgt entsprechend der Leistungsdaten und der getroffenen Auswahl der betreffenden USt. in folgendem Ablauf:
1. Buchungszeitraum vom 01.06.2020 bis 30.06.2020; Einstellen des Abrechnungszeitraumes und des Belegkreises.
Es werden alle gebuchten Sätze ohne rote Markierung exportiert. In der Exportdatei erscheint der Headereintrag 202006.
2. Danach werden alle Buchungen, die dem Corona USt. Satz unterliegen erfasst, dazu wird der Zeitraum 01.01.2020 bis 31.07.2020 erfasst, UND der Exportfilterbutton aktiviert(blau).
Im Header der Exportdatei erscheint der Eintrag 202007. Innerhalb dieser Datei liegen alle Belege zur Erfassung der geminderten USt. unabhängig vom Belegdatum. Kriterium ist die getroffene Zuordnung anhand der Farbmarkierung rot.
Die Unterscheidung des USt. Satz erfolgt anhand der getroffenen Zuordnung in FIBUscan.
GRÜN = normaler USt. Satz gültig bis 30.06.2020 Leistungsdatum
ROT= geminderter USt. Satz Abrechnung ab 01.07.2020 bis 31.12.2020.
Ab dem Monat 08 2020 wird der Button (2) zum Regelfall, da die Mehrzahl der Belege dem Zeitraum der geminderten USt.-Sätze zu zurechnen sind. Dann werden die Ausnahmen ebenfalls über die Aktivierung des Symboles in der ersten Zeile grün aktiviert. Da dies Ausnahmefälle sein werden, ist das Belegdatum auf den Leistungsmonat im Einzelfall abzuändern, und dann entsprechend der Punkte1. und 2. Zu verfahren.
Bei Erfassung der Beleg mit Rechnungsdatum nach dem 01.07.2020 und dem Leistungszeitraum, ist die Auswahl so zu treffen, dass die Daten vor Export grün markiert sind. Die getrennt exportierten roten Belege werden nach Aktivierung des Buttons (5) mit dem Merkmal Juli exportiert.
Für die nunmehr noch zu exportierenden grünen Belege werden ohne die Aktivierung des Buttons (5) ebenfalls in eine Exportdatei mit dem Header 202007 exportiert. In diesem Fall ist für den Import in das Buchhaltungsprogramm der Headereintrag so zu ändern, dass diese Belege der nicht verminderten USt. Berechnung unterliegen, d.h. der Buchungsmonat ist für den Import im betreffenden Buchhaltungsprogramm anzupassen, ggf. durch Änderung des Header in 202006, um die Belege für die Erfassung mit unvernmindertem USt./VSt. Betrag zu kennzeichnen.
Skontenerfassung
Sofern Sie zur Erfassung der ordentlichen Skontenverbuchung den Skontenassistent eingerichtet haben, diesen auf den Steuerschlüssel abgestellt haben, und innerhalb des Kontenrahmens wurden für die Skontenkonten mit USt.-Satz separate Konten eingerichtet, sind die Steuerschlüssel per separat anzulegende Skontenassistenten zu erfassen, und nach Beendigung des Zeitraumes mit verkürzter Umsatzteuer wieder in den ursprünglichen Zeitraum zurück zu versetzen.