Korrektur von Buchungen zu einer Lernregel

 
Um bereits erfasste Buchungen zu einer Lernregel zurück zu nehmen, sollte man diese, sofern man sie nicht händisch auswählen mag, über die Filterfunktionen separieren, um die Verbuchung, das heißt das erfasste Gegenkonto zu löschen, und die Belege zur erneuten Vebuchung zur Verfügung zu stellen.
Im vorliegenden Vorgang wurden alle Materialeinkäufe (1) vom Kreditor auf das Konto 3400 erfasst, obgleich die Buchungen entsprechend der Kostenstellen auf verschiedene Materialkonten zu erfassen wären. Das für die Buchung angegebene Kriterium ist allein die Firma/der Name (2), wie in der Darstellung angegzeigt wird.
Über die Filterfunktion (3) "Lernassistent" und Textsuche, wird die Auswahl zum Löschen der erfassten Gegenkonten getroffen, um über den Button mit dem Papierkorb (4)  die Buchung nach der Lernregel aufzuheben.
Die nachfolgende Sicherheitsabfrage wird mit "Ja" beantwortet, und die Datensätze stehen wieder als ungebucht zur Verfügung, wie sie nach Deaktivierung der Filter sehen.
 
 
Nachfolgend sollte gegebenenfalls die ursprüngliche Lernregel gelöscht werden, damit diese nicht den neu zu erstellenden Lernregeln widerspricht und deren Wirkung aufhebt
 
 
 
Die neue Lernregel lässt sich danach erfassen. Die Buchung wird nunmehr auf ein separates Aufwandskonto erfasst (1),
und mit weiteren  Merkmalen versehen (2)
die auch für eine andere Buchung im Stapel zutreffen (3).
Die Erfassung der Lernregel erfolgt über den Speicherbutton(4).
(5) Es wir empfohlen, Lernregeln immer mit mehr als einem Merkmal anzulegen, wenn eines der Merkmale die Firma/der Name des Personenkontos ist, da ansonsten auch alle Skontenbuchungen automatisch auf das gewählte Sachkonto gebucht werden.
 
 
 
ACHTUNG! Beachten Sie bei der Korrektur des Lernassistenten, dass es auch Gründe dafür geben kann, die nichts mit der Buchung an sich zu tun haben können, z.B. die Einstellung eines neueen Sachkontenrahmens. Hierbei ist der Lernassistent mit allen berteits erfassten Lernregeln völlig neu  anzulegen oder jede Regel anzupassen.Siehe hierzu auch den Hinweis zur Erfassung eines neuen SKR.

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