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Lastschrifteinzug & Rücklastschrift

 
 Die Bearbeitung des Kontoauszugs der Lastschrift wird wie folgt durchgeführt:
 
(1) Markieren Sie die entsprechende Position auf dem Kontoauszug
(2) Das Flyout-Fenster ZV-Sammler wird angezeigt und Sie sehen Ihre Lastschrift mit den eingezogenen Positionen. Die einzelnen Positionen werden durch jeweils den grünen Haken als ordentlich der Zahlungsposition zugeordnet angezeigt, und im Feld "Gebühr Rücklastschrift" wird € 0,00 als Betrag angezeigt.
 
 
(3) Durch speichern wird nun der Ausgleich aufgelöst, das heißt die einzelnen Rechnungen werden automatisch
ausgebucht, gelten nun als bezahlt und erscheinen nicht mehr in der Kunden ZV.
 
Szenario "Rücklastschrift":
 
Wegen nicht ausreichender Deckung, oder weil der Kunde dem Einzug widerspricht, erscheint einige Tage später nachfolgende Position auf dem Konto. Der eingezogene Betrag zzgl. einer Bankgebühr von € 15,00 € belastet das Konto.
 
 
(1) Markieren Sie die entsprechende Position auf dem Kontoauszug.
(2) Wechseln Sie in das Flyout-Fenster ZV-Sammler,
(3) und schalten Sie den Filter "Sammelbuchungen" durch Anklicken des F-Buttons ein.
(4) Wählen Sie nun Ihren Sammeleinzug aus, den Sie vor einigen Tagen ausgeglichen haben, und im unteren Bereich werden alle Sammeleinzüge angezeigt!
(5) Markieren Sie nun die Position, deren Betrag seitens der Bank zurückbelastet wurde. Die Differenz zum Rechnungsbetrag wird als Gebühr/Rücklastschrift gespeichert.
(6) Durch Speichern ändert sich der Status der betroffenen Rechnung wieder von "bezahlt" in "unbezahlt" und die Rechnung
erscheint wieder in der Zahlungsvorschlagsliste (ZV). Die durch die Rücklastschrift entstandenen Kosten werden unter dem betreffenden Kunden als zusätzliche Position "RL-Gebühr" in der Zahlungsvorschlagsliste (ZV) aufgeführt und stehen zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung!
 
 
Sollten Sie die RL Gebühr jedoch Ihrem Kunden nicht berechnen wollen:
 
1. können Sie mit einem Klick die Position markieren,
2. und dann mit dem Mülleimersymbol diese Position aus der ZV bereinigen.
3. Bestätigen Sie das Hinweisfenster um per Gutschriftserfassung den Eintrag auszugleichen.
 
 
 
und erstellen Sie eine Notiz für Ihre Steuerberater, damit er weiß, dass es sich um ein Nachlass handelt.
 
 
ACHTUNG! Nach Aktivierung der Notizfunktion ist diese vor jeder weiterer Arbeit im Programm zu bearbeiten und zu schließen. Bei der Nuzung der Notizfunktion mit nur einem Bildschirm (Laptop) kann der Eindruck entstehen, dass das Proramm nicht mehr reagiert. Hintergrund ist, dass die Notizfunktion im Nutzerprofil so eingestellt ist, dass sie auf dem Bildschirm mit der größten Auflösung erscheint, aber bei einem Einzelbildschirm nicht zu sehen ist. Klicken Sie in der Taskleiste auf das FIBUscansymbol, es werden die Symbole der aktuell gestarteten FIBUscananwendungen angezeigt , unter ihnen das geöffnete Notizfeld. Bearbeiten und schließen Sie dieses nun vor jeder weiteren Arbeit in FIBUscan.
 
 
Die Online-Hilfe wurde mit Dr.Explain erstellt