Rücksetzen/Rücknahme eines Datenübertrages
Die Rücknahme bereits übertragener Daten ist zwischen den verschiedenen Bearbeitungsschritten grundsätzlich möglich, bedarf aber genauer Unterscheidung
- wie weit die Übergabe des Datenkonvolut bereits fortgeschritten war
- welcher Art die übertragenen Daten waren.
Alle Vorgänge, welche Daten zurück setzen sind Ihrerseits nicht umkehrbar, so dass die erneut vorgenommenen Datenübertragungen mit neuen VOrgangsnummern eindeutig zu zuordnen und an denen eindeutig nachzuvollziehen sind.
Grundsätzlich sind Rücknahmen von Daten genau zu beachten und mit Vorsicht zu bearbeiten, damit es nicht zu Datendoppeln oder fehlenden Daten kommt.
Es gilt dabei die Empfehlung, Zwischenspeicherungen vorzunehmen und die Ergebnisse jeden Schrittes zu prüfen.
Dabei ist zu klären, das automatisierte Buchungen ebenfalls zu korrigieren sind
Alle Buchungen in den empfangenden Programmteilen und in dritten Anwendungen zu überprüfen und ggf. zu bereinigen sind.
Rückübertragung/Rücknahme des Datentransfer zwischen Onlinehandelstool und Beraterbereich im FIBUscan
Werden Datenexporte nicht korrekt, oder nicht vollständig durchgeführt, oder werden nachträglich umfangreiche Korrekturen der ursprünglichen Buchungen notwendig , kann es notwendig erscheinen diese Datenübertragungen zurück zu nehmen.
(1) Der betreffende Datensatz liegt nach deaktivierung des Filterbutton mit Eintrag des Exportdatum im Onlinehandelstool vor.
(2) Per Aktivierung des Löschbutton werden die in den Bereich Berater übertragenen Daten gelöscht!
(1) Zum Bettreffenden Datensatz
(2) erscheint im Flyoutfeld die tabellarische Efassung der zurück gesetzten Daten, einschließlich der Buchungen der zahlportele in den Überhang.
(3) Nach Kontrolle der Aufstellung wird die Rücküberttagung per Löschbutton unten rechts abgeschlossen
Nachfolgend ist zur Abstimmung der Korrektur das Programm erneut zu starten.
Zur Kontrolle der durchgeführten Rückübertragung ist im Beratertool insbesondere zu prüfen, dass die Kundenbuchungen aus dem OH Tool im Abrechnungsmonatnicht mehr vorliegen...
... die ZV Liste der Debitoren keine OPOS der Verrechnungskonten aus dem Onlinehandel aufweisen.
Zudem sind die Zahlportale zu kontrollieren nach Posten aus dem Abrechnungsmonat und die Konten der Geschäftsbanken danach, dass die Kundenzahlungen noch nicht zur Buchung übertragen sind.
Nichtbearbeitung des Datenstapel des Exportes aus dem Webclient/Mandantentool
Dieser Schritt sollte nur in direkter Absprache zwischen Berater und Mandant vorgenommen werden, um das Vorgehen inhaltlich und terminlich aufeinander abzustimmen.
(1) Die Daten des Abrechnungsmonats werden nach Export aus dem Webclient in den Bestand des Onlinehandelstools im FIBUscna angezeigt.
In der Datenzeile ist die Spalte DATUM ohne Eintrag!
(2) aktiviert man den Löschbutton mit dem stilisierten Papierkorb in der Fußzeile, verschwinden diese Daten aus dem Onlinehandelstool im FIBUscan.
ACHTUNG! Die Daten werden nicht im Webclient zur erneuten Bewertung zur Verfügung gestellt!
Vielmehr ist der Mandant angehalten, die Erfassung aller Daten aus den abzurufenden Markt/ und Zahlportalen einschließlich aller einzubeziehenden Konten und Datenaufstellungen aus dem Überhang des Vormonats der einzelnen Portale erneut vorzunehmen.
Dies gilt insbesondereauch für die aus FIBUscan gezogenen Daten der Geschäftskonten des Mandanten, die zur Abstimmung im Onlinehandel herangezogen werden.