Die Abgabe der Meldung für den OSS wird durch das FIBUscan-Onlinetool nicht automatisiert erstellt, aber in Abhängigkeit von
a) den Daten, welche aus dem bezogenen Kunden- bzw.Marktportalen gezogen werden und
b) den genutzten Buchhaltungssystemen
können die Berechnungen für die OSS Meldungen erstellt werden. Achten Sie darauf, dass der Mandant in allen Ländern innerhalb der EU eine USt.ID erhalten hat, und diese in den betreffenden Marktportalen hinterlegt sind.
Auf Grund der Daten welche aus den verschiedenen Quellen an die unterschiedlichen FiBu-Programme zu übertragen sind, kann es keine einheitliche Bearbeitung geben und die Erfassung und Weitergabe der Daten ist für jeden Mandanten einmalig individuell anzupassen.
Grundlegende Vorgaben:
- es werden aus den Marktportalen für die betreffenden Geschäftsfälle die USt.-ID für das jeweils betreffende Land gezogen. Prüfen Sie daher bei der Ersterfassung der Daten, dass die korrekte UST-ID gezogen und angegeben wird.
- es werden die Schlüssel zur OSS innerhalb der jeweils ersten Erfassung eines Geschäftsfalles innerhalb der Erlöskonten (jeweils im Haben) erfasst. Die betreffenden Schlüssel entnehmen Sie bitte den Ihnen vom FiBu Programm vorgegebenen SKR.
- die Angaben zu den USt.-KZ erfolgt durch die vershiedenen Kundenportale in unterschiedlicher Art und Reihenfolge. Die Buchung der Vorgänge erfolgt in der Ersterfassung gemäß der vorliegenden Form. Änderungen der Darstellung erfordern Anpassung bzw. Neuerfassung der Buchungskonten.