ACHTUNG! Der hier geschilderte Vorgang betrifft nur und ausschließlich Korrekturen, welche Salden ausweisen, die in Abstimmung mit Ihrer FiBu/Steuerberatung lt. OPOS nicht mehr existieren, z.B.
a) für Buchungen, die Salden ausweisen, welche im letzten Jahresabschluss lt. OPOS Liste nicht mehr bestehen (z.B durch Wertberichtigungen)
b) Korrekturen die in der Buchhaltung vorgenommen wurden, ohne dass dazu eine Information aus FIBUscan an die Buchhaltung übertragen wurde, d.h. dass deren reguläre Korrekturbuchung in FIBUscan zur Doppelbuchung in der Finnazbuchhaltung führen würde.
c) Zur Korrektur sehr alter OPOS in Absimmung mit der Buchhaltung/Steuerberatung.